Bewertungskriterien

Alle Gemeinden in Niederösterreich sind teilnahmeberechtigt. Die teilnehmenden Orte werden in Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl (Hauptwohnsitz) gemäß Registerzählung 2020 folgenden Kategorien zugeteilt.

  • Kleinstgemeinde: unter 250 Einwohner
  • Gruppe 1: 251 bis 800 Einwohner
  • Gruppe 2: 801 bis 3000 Einwohner
  • Gruppe 3: ab 3001 Einwohner

Für die Gruppeneinteilung zählen nur die als Hauptwohnsitzer gemeldeten Einwohner des tatsächlich zu bewertenden Ortes oder der angemeldeten Katastralgemeinde. Die Landessieger dürfen erst wieder nach einer Pause von 4 Jahren am Bewerb teilnehmen.

Unabhängige Preisgerichte besuchen nach vorheriger Anmeldung die Kleinstgemeinden bzw. die Orte der Kategorien 1 und 2 in der Zeit vom 13. bis 15. Juli. Die Orte der Kategorie 3  werden in der Zeit vom 20. bis 22. Juli besucht. Die Besten jedes Viertels und jeder Kategorie nehmen an der Landeswertung von 10. bis 12. August teil.

Es können nur gesamte Ortschaften (besonders Katastralgemeinden) bewertet und prämiert werden. Mehrere Katastralgemeinden eines Ortes müssen einzeln angemeldet werden. Für die teilnehmenden Orte entstehen keine Kosten. Jeder angemeldete Ort erhält Tafeln zur Kennzeichnung über die Teilnahme.

Die 3 Landesbesten aus der Gruppe I, II und III sowie die schönste Kleinstgemeinde werden mit Erinnerungstafeln, Preisen und Urkunden bedacht und in der Öffentlichkeit entsprechend hervorgehoben. Für die beste öffentliche Grünflächengestaltung und die beste Friedhofsgestaltung wird von den Innungen je ein Sonderpreis gestellt. Weiters werden besondere Leistungen und innovative Ideen durch einen Ehrenpreis des Herrn Präsidenten der Landwirtschaftskammer NÖ ausgezeichnet.

Bewertungsrichtlinien Kleinstgemeinde
Bewertungsrichtlinien Gruppe I-II-III